HAUSORDNUNG DER SCHULE AM RIETBERG NEUBURG

 

Allgemeine Verhaltensregeln

 

 

 

In unserer Schule sollen sich alle wohlfühlen.

 

Darum bemüht sich jeder um Rücksichtnahme und Toleranz, d.h. für jeden: 

 

    Ich erleichtere neuen Schülern das Eingewöhnen an der Schule.

 

    Ich bin jedem gegenüber höflich und freundlich.

 

    Ich gehe sorgsam mit unserer Schulhauseinrichtung um und achte auch das Eigentum meiner

 

    Mitschüler.

 

 

 

Geltungsbereich

 

Die Hausordnung erstreckt sich auf das Schulgebäude, den Pausen- und Schulhof, die Turnhalle und auf alle Schulwege und Orte, die im Aufgabenbereich der Schule bzw. unter Aufsicht des Schulpersonals betreten werden. Hierzu zählen auch die beiden Busabfahrtsplätze mit den Buswartehallen.

 

 

 

Gliederung

 

1.     Unterricht

 

2.     Sportunterricht

 

3.     Pausen

 

4.     Allgemeine Hinweise

 

5.     Schulbus

 

6.     Maßnahmen

 

1.   Unterricht

 

 

 

1.1.         Der Unterricht beginnt an unserer Schule um 7.25 Uhr und endet in der Grundschule um 13.30 Uhr und in der Sekundarstufe um 13.30 Uhr oder um 15.30 Uhr.

 

Eltern können ihre Kinder bis an das Schulgebäude bringen, jedoch nicht in die Klassenräume. Wünschen sie ein Gespräch mit einer Lehrkraft oder der Schulleitung, ist dazu eine Terminabsprache erforderlich.

 

Alle erscheinen pünktlich zum Unterricht.

 

Jede Unterrichtsstunde beträgt 45 Minuten und jeder Blockunterricht 90 Minuten.

 

1.2.         Ist eine Klasse oder Gruppe ohne Aufsicht, meldet sich der Klassensprecher sofort im Schulbüro.

 

1.3.         Die Jacken werden während des Unterrichts abgelegt und an die Haken in den Fluren gehängt.

 

1.4.         Das Benutzen von elektronischen Geräten ist den Schülern im gesamten Schulgebäude und in der Turnhalle verboten. Ausnahmeregelungen für die Nutzung im Unterricht sind möglich.  Die Lehrerinnen und Lehrer, Kursleiter und das Schulpersonal sind berechtigt, bei Verstoß die entsprechenden Geräte (Handy etc.) an sich zu nehmen und im Schulbüro zu hinterlegen. Die Rückgabe erfolgt nur an die Sorgeberechtigten.   

 

1.5.         In den Klassen- und Fachräumen hält jeder Schüler Ordnung an seinem Arbeitsplatz. Der Müll wird im Abfallbehälter getrennt, links gelbe Tonne, rechts Restmüll.

 

1.6.         Beim Raumwechsel (insbesondere bei Fachräumen) müssen Fenster und Türen geschlossen werden. Das Licht ist auszuschalten. Nach der letzten Unterrichtsstunde (laut Raumplan) werden alle Stühle hochgestellt, die Fenster geschlossen, Gardinen zurückgezogen und das Licht ausgeschaltet.

 

1.7.         Die Fachräume werden nur nach Erlaubnis des Fachlehrers betreten. Die entsprechende Fachraumordnung ist einzuhalten.

 

 

 

2.   Sportunterricht

 

 

 

2.1.         Die Schülerinnen und Schüler betreten nur nach Erlaubnis durch den Fachlehrer die Turnhalle.

 

2.2.         Für den Hallensportunterricht dürfen nur abriebfeste Hallenturnschuhe benutzt werden, die nicht als Straßenschuhe verwendet werden.

 

2.3.         Alle Schmuckgegenstände sind aus Sicherheitsgründen abzulegen. Lange Haare sind zusammenzubinden.

 

2.4.         Gesundheitliche und körperliche Beeinträchtigungen eines Schülers sind der Sportlehrkraft zu melden.

 

2.5.         Sportbefreiungen vom Arzt müssen beim Sportlehrer eingereicht werden. Sportbefreiung eines Schülers heißt nicht Unterrichtsbefreiung.

 

2.6.         Die Sicherheitsbestimmungen müssen beachtet werden.

 

 

 

 

 

3.           Pausen/Freistunden

 

 

 

3.1.         Ab 6.45 Uhr sind das Schulhaus und die Klassenräume für alle Schülerinnen und Schüler geöffnet. Die Schüler können sich in ihren Klassenräumen aufhalten.

 

3.2.         Alle Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgelände während der gesamten Unterrichtszeit, d.h. von der 1.bis zur 8.Stunde, nicht verlassen. Ausnahme ist die Einnahme des Mittagessens im Gemeindezentrum.

 

3.3.         Der Schulhof ist ab 16.00 Uhr verschlossen. In den Ferien bleibt das gesamte Schulgelände verschlossen.

 

3.4.         Nur die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1 dürfen das Schulgelände in den Freistunden mit schriftlicher Genehmigung der Sorgeberechtigten verlassen. Ein ordentliches Verhalten im Ort wird erwartet.

 

3.5.         Der eingezäunte Spielplatz steht in den Pausen nur den Schülerinnen und Schülern der Grundschule zur Verfügung. Fußball spielen ist erlaubt.

 

3.6.         Das Springen vom Klettergerüst ist verboten.

 

3.7.         Fußballspielen ist nur auf dem Sportplatz erlaubt, den Grundschülerinnen und Grundschülern aber auch auf dem Spielplatz.

 

3.8.         Das Werfen mit Schneebällen, Steinen und anderen Gegenständen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.

 

3.9.         Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Jeder achtet hier besonders auf Sauberkeit. Die Türen zu den Toiletten sind geschlossen zu halten.

 

 

 

 

 

4.     Allgemeine Hinweise

 

 

 

4.1.         Den Weisungen aller Lehrer und Mitarbeiter der Schule ist unverzüglich nachzukommen. Alle Schülerinnen und Schüler leisten auch den Anweisungen der Schüleraufsicht Folge.

 

4.2.         Feuerzeuge, Feuerwerkskörper, Waffen jeglicher Art und ähnlich aussehende Gegenstände sind in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände verboten und werden eingezogen.

 

4.3.         Das Mitbringen und der Genuss von Alkohol, Zigaretten und anderen Rauschmitteln sind in der Schule und auf dem gesamten Schulgelände zu jeder Zeit verboten.

 

4.4.         Bild- und Tonaufzeichnungen sind auf dem gesamten Schulgelände verboten. Ausnahmen bilden Bild- und Tonaufnahmen sowie deren Verwertung, die ausschließlich schuldienlichen Zwecken zuzuordnen sind.

 

4.5.         Für Schäden, die mutwillig oder grob fahrlässig verursacht werden, sind Schüler und deren Sorgeberechtigten nach den gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich und schadenersatzpflichtig.

 

4.6.         Fundsachen werden im Schulbüro abgegeben. Für Wertsachen wird keine Haftung übernommen.

 

4.7.         Um sich und andere nicht zu gefährden, ist der gesamte Schulbereich nicht zu befahren. Ausnahmen bei bestimmten Erfordernissen sind möglich.

 

4.8.         Schul- und Schulwegunfälle müssen unverzüglich im Schulbüro gemeldet werden.

 

4.9.         Nach erfolgter Meldung im Schulbüro versorgt und beaufsichtigt der Schulsanitätsdienst erkrankte oder verletzte Schüler im Sanitätsraum, bis sie abgeholt werden.

 

4.10.       Schulfremde Personen melden sich grundsätzlich im Schulbüro an.

 

4.11.       Sämtliche Kleidung und alle Gebrauchsgegenstände, die mit altdeutscher Schrift versehen sind, sind verboten. In Zweifelsfällen entscheidet die Schulleitung im Rahmen einer Einzelfallentscheidung.

 

4.12.       Es existieren Handlungsbestimmungen für verschiedene Notfallsituationen. Die Alarmzeichen sind zu beachten und jeder verhält sich entsprechend.

 

 

 

5.           Schulbus

 

 

 

5.1.         An den Bushaltestellen verhalten sich Schülerinnen und Schüler entsprechend der Belehrungen durch die Klassenlehrer und leisten den Anweisungen der Busaufsicht und der „Busengel“ Folge.

 

5.2.         Während der Fahrt sitzen oder stehen die Schüler im Bus an ihrem Platz und verhalten sich hilfsbereit und freundlich.

 

 

 

6.     Maßnahmen

 

 

 

     Für Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gelten die Bestimmungen des Schulgesetzes und die einschlägigen Rechtsverordnungen und Erlasse.

 

 

 

 

 

Neuburg, 30.11.2016